Oldesloer Kita- Aufnahmestopp aus Umlandgemeinden rechtswidrig !
Oldesloer Kita- Aufnahmestopp aus Umlandgemeinden rechtswidrig !
Artikel im Markt vom 8. August 2026
Durch sinkende Geburten sind Oldesloer Kitas nicht mehr ausgelastet.
Zur Zeit sind ca. 80 Kitaplätze in Bad Oldesloe unbesetzt. Zur Finanzierung sollen ab 2027 einige Gruppen geschlossen werden und deshalb keine Kitakinder mehr aus Umlandgemeinden aufgenommen werden.
Dieses Vorgehen verstößt gegen das Kitagesetz von Schleswig Holstein. Der Sachverhalt wurde vom Kreis Stormarn und der Kommunalaufsicht bestätigt. Nach dem Kitagesetz müssen Kinder aus dem Umland bei freien Kapazitäten aufgenommen werden. Diese Regelung soll betroffene Familien entlasten, gerade wenn Elternteile ihren Arbeitsplatz in Bad Oldesloe haben.
Auch für die Oldesloer Wirtschaft ist diese Regelung von hoher Bedeutung. Nach Aussage des Bürgermeisters übersteigt die Einpendlerzahl gewaltig die der Auspendler. Nach Auffassung der FBO muss das Problem der sinkenden Geburten rechtskonform in Zusammenarbeit mit dem Kreis Stormarn und den Umlandgemeinden einvernehmlich ohne zusätzliche Belastung von Familien und Wirtschaft umgehend gelöst werden.
Freie Träger in existenzielle Nöte oder rechtliche Grauzonen zu drängen ist der falsche Weg. Dementsprechend ist der verfügte Aufnahmestopp für Kinder aus den Umlandgemeinden aufzuheben.
Annelie Strehl
FBO
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