Dringlichkeitsantrag zur Windenergie in Bad Oldesloe
Dringlichkeitsantrag für die Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2024 zum Beteiligungsverfahren für den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans „Windenergie an Land“
Am 13.06.2024 hat die Landesregierung die Kriterien für die neue Wind-Regionalplanung veröffentlicht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit startete ab dem 25. Juni 2024 und dauert bis zum 09. Sept. 2024. (Siehe Schleswig-Holstein plant. Reden Sie mit! https://bolapla-sh.de/).
Aufgrund der gesetzten Fristen, die zum größten Teil in die politische Sommerpause fallen, kann das Thema nur noch in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2024 beraten werden, weil die Zeit für eine intensive Recherche und Beratung in den Fraktionen aufgrund der Komplexität des Themas vor dem UEVA viel zu kurz war.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bad Oldesloe nimmt zu den Kriterien in der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) wie folgt Stellung:
1. Der Mindestabstand der Potenzialfläche zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen soll statt 400 Meter mindestens 1000 Meter betragen.
2. Der Mindestabstand zu Wohn- und Erholungsbereichen soll statt 800 Meter mindestens 1000 Meter betragen.
3. Der Mindestabstand zu überplanten Innenbereichen soll statt 1000 Meter mindestens 2000 Meter betragen.
4. Im LEP sollen die größeren Abstände des Helgoländer Papiers von 2007 bzw. die größeren Abstände aus neuesten Erkenntnissen gelten. z.B. soll für den Rotmilan der vergrößerte Abstand von 1500 Meter gelten
5. Bezüglich Denkmalschutzes sind offenbar nur die Sichtachsen der UNESCO-Welterbestätte Hansestadt Lübeck berücksichtigt. Es sollten auch die Sichtachsen anderer Denkmäler, wie für Bad Oldesloe z.B. das Schloß Blumendorf, Gut Fresenburg, Mennokate u.a., mit aufgenommen werden. Weitere Details und Hinweise können dem nachfolgenden Sachverhalt entnommen werden.
Für die FBO Dirk Sommer Manfred Lieder
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