Gesetzliche Änderungen stellen Unternehmen in Bad Oldesloe vor neue Herausforderungen
Gesetzliche Änderungen stellen Unternehmen in Bad Oldesloe vor neue Herausforderungen
Bad Oldesloe, den 14. Feb 2026: Unternehmen in Bad Oldesloe stehen in den kommenden Jahren vor einer Vielzahl gesetzlicher Neuerungen, die sich unmittelbar auf Kosten, Verwaltungsaufwand und Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Die Kommunalpolitik sollte diese Entwicklungen aufmerksam begleiten und die Interessen der örtlichen Betriebe stärker berücksichtigen.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Ausgleichsabgabe für Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten deutlich höhere Sätze, die erstmals im März 2026 erhoben werden. Unternehmen, die die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von fünf Prozent nicht erfüllen, müssen je unbesetztem Pflichtplatz monatlich zwischen 155 und 815 Euro zahlen. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten.
Auch das Entgelttransparenzgesetz wird ab Juni 2026 durch eine EU-Richtlinie erheblich verschärft. Ziel ist es, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu verbessern. Künftig müssen Arbeitgeber Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen angeben und regelmäßig über Entgeltunterschiede berichten. Die Berichtspflicht gilt bereits für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten statt wie bisher ab 500.
Weitere Kostensteigerungen ergeben sich durch den Mindestlohn, der ab 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigt. Gleichzeitig wird die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich angehoben. Die neuen Minijob-Grenzen verschieben sich entsprechend: Die Untergrenze liegt künftig bei 603,01 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro. Dies bedeutet für viele Betriebe Anpassungen in der Personal- und Lohnstruktur.
Zusätzlichen Aufwand bringt das neue EU-Verpackungsrecht (PPWR). Ab dem 12. August 2026 gelten umfangreiche Kennzeichnungs-, Recycling- und Lizenzierungspflichten. Unternehmen müssen sich auf strengere Vorgaben zu Materialien, Verbraucherinformationen und Wiederverwendungssystemen einstellen.
Auch die Pendlerpauschale wird ab 2026 geändert: Arbeitnehmer können dann 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer geltend machen.
Angesichts des internationalen Wettbewerbs ist es entscheidend, dass Bad Oldesloe ein wirtschaftsfreundlicher Standort bleibt. Die FBO – Für Bad Oldesloe! e. V. setzt sich dafür ein, die Kommunikation zwischen Stadtgesellschaft, Politik und Unternehmen zu verbessern und um zusätzliche kommunale Belastungen zu verhindern.
Michael Vogelgesang
Stadtverordneter der FBO
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