Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe
Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Oldesloe
Bad Oldesloe: Seit dem Jahr 2018 hat unsere Wählergemeinschaft FBO – Für Bad Oldesloe! e. V. sich vehement dafür eingesetzt, die überaus ungerechtfertigten Straßenbaubeiträge abzuschaffen. Es ist doch überhaupt nicht einzusehen gewesen, dass Grundeigentümer Beiträge für den Straßenbau zahlen mussten, wenn die Straßen z. B. insbesondere auch von anderen Verkehrsteilnehmern befahren und ggf. beschädigt wurden.
Besonders ungerecht waren diese Beiträge allerdings auch bei Grundeigentümern in den Bad Oldesloer Ortsteilen. Hier wären aufgrund der baufälligen Wirtschaftswege erhebliche Kostenbelastungen auf die Grundeigentümer zugekommen. Diese hätten sich teilweise im vier- oder fünfstelligen Bereich bewegen können. So dass die finanzielle Belastung immens gewesen wäre.
Daher war es äußerst erfreulich, dass sich gemeinsam mit den Kollegen/Kolleginnen der CDU-Fraktion, wenn auch nur eine knappe – aber immerhin eine Mehrheit im Finanzausschuss dafür gefunden hatte. „Für beitragsfähige Maßnahmen, die ab dem 26.01.2018 abgeschlossen werden, werden - unter Hinweis auf §76 Abs. 2 GO – keine Beitragspflichten nach dieser Satzung begründet und keine Beiträge nach dieser Satzung erhoben. Im Übrigen bleibt diese Satzung, insbesondere für die Beitragsansprüche, die vor dem 26.01.2018 entstanden sind, gültig und ist weiterhin anzuwenden“.
Nachdem somit feststand, dass keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben werden – mit Ausnahme der bis zum 26.01.2018 abgeschlossenen Maßnahmen – konnten auch alle Bürger der Stadt Bad Oldesloe aufatmen und erfreulicherweise feststellen, dass die Welt in Bad Oldesloe nicht untergegangen ist, weil künftig keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben werden. Die Befürchtung, dass die Finanzen durch den Verzicht der Einnahmen sich zu sehr negativ auswirken könnten, haben sich danach auch keinesfalls bestätigt. Vielmehr waren seit dem Jahr 2018 teilweise erhebliche Überschüsse in den Jahresabschlüssen zu verzeichnen gewesen.
Unsere Fraktion hatte des weiteren stets darauf gedrängt nach dem rechtskräftigen Abschluss der Rechtsstreitigkeiten mit Grundeigentümern wegen der Straßenbaubeiträge diese Satzung endgültig aufzuheben.! Dies ist jetzt der Fall nachdem in der Stadtverordnetenversammlung am 16.03.2026 mit 28 Ja - Stimmen unter 4 Enthaltungen die Aufhebung beschlossen wurde. Daher kann das Thema Straßenbaubeiträge jetzt endgültig ad acta gelegt werden!
Karin Harms / Manfred Lieder
Wählergemeinschaft FBO – Für Bad Oldesloe! e. V.
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