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Kein Aus für das Krankenhaus

Artikel für den Markt am 30.3.2024

 

Kein Aus für das Krankenhaus 

Die FBO sammelt Unterschriften für den Erhalt des Krankenhauses in Bad Oldesloe 

 

Das ehemalige Kreiskrankenhaus und die jetzige Asklepios-Klinik war jahrelang ein guter Anlaufpunkt für medizinische Notfälle. So soll es auch bleiben, wenn es nach dem Willen der Bürger und Bürgerinnen in Bad Oldesloe und der weiträumigen Umgebung geht.  Leider ist der Standort durch die neue Planung der Bundesregierung und die noch ausstehende Bedarfsanalyse der Landesregierung gefährdet. Dagegen will die FBO mit ihrer schon laufenden Unterschriftensammlung angehen. Die neue Analyse der medizinischen Versorgungsbedarfe wird nach ihrer Erhebung noch mit den Zahlen für Altersdurchschnitt, Bevölkerungsstruktur und Fahrtzeiten bis zur nächsten Notfallaufnahme bewertet. Danach, wohl im Juni, wird über den Standort im Krankenhaussauschuss des Landes entschieden. Die Unterschriftensammlung soll dafür sorgen, dass die Bürger und Bürgerinnen gehört werden. Im Mai werden die Unterschriften im Kreistag dem Landrat des Kreises Stormarn übergeben. Der Kreistag soll mit all seinem Einfluss dafür Sorge tragen, dass die Stimmen der Stormarner nicht überhört werden. 

 

Die FBO will die Stimmen der Bürger und Bürgerinnen sammeln, damit die Asklepios-Klinik in Bad Oldesloe als ein Grund- und Regelversorger der Stufe 1 N, d. h. mit einer Notfallaufnahme ganztägig, erhalten bleibt. Dazu gehört dann auch die chirurgische Fachabteilung der Klinik. Leider sind die Notfallaufnahme und die Chirurgie jetzt schon nur zum Teil geöffnet. 

 

Die FBO will, dass nicht nur ferne Politiker in Berlin und Kiel über das Bad Oldesloer Krankenhaus bestimmen, sondern auch die Asklepios-Klinik vor Ort und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die ihr Krankenhaus erhalten wollen. 

Geben sie uns Ihre Unterschrift für das Krankenhaus in Bad Oldesloe. Wir tragen dann Ihre Stimme in den Kreistag und bis hin zur Landesregierung. 

 

Hinrich Stange 

Stadtverordneter der FBO

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Veröffentlichung

Sa, 30. März 2024

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